Klasse BF17 – PKW ab 17 Jahre

Begleitendes Fahren

Um das Anfängerrisiko zu reduzieren wurde das „Begleitende Fahren mit 17“ eingeführt. Eingehende Studien haben gezeigt, dass das Unfallrisiko in den ersten neun Monaten nach Erwerb der Fahrerlaubnis am höchsten ist.
Ausbildung, Prüfung und Kosten entsprechen dem normalen Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B.
Die Fahrerlaubnis kann zusammen mit der Klasse BE erworben werden.
Die Ausbildung für BF17 + Klasse A2 kann unter bestimmten Umständen zusammen erfolgen, die Prüfungsteile erfolgen im Regelfall getrennt.

Info-Hotline: 0173-4470322

Für den Fahrer gilt:
  • die Fahrerlaubnis im Rahmen des BF17 gilt nur innerhalb Deutschlands und Österreich
  • Sie/er darf nur Personen als Begleiter mitführen, welche vorher dem Landratsamt mitgeteilt wurden
  • Sie/er erhält ab dem 18.Lebensjahr eine unbefristete Fahrerlaubnis
Für den Begleiter gilt:
  • Mindestalter: 30 Jahre
  • mindestens 5 Jahre Besitz der Klasse B
  • maximal 1 Punkte im Verkehrszentralregister
  • die Begleiter müssen die Alkoholgrenzen für Fahrzeugführer einhalten