Führerscheininfos

Wie überall im Leben spielen auch beim Führerschein die Behörden eine wichtige Rolle. Jeder, der eine Fahrerlaubnis in Deutschland erhalten will, muss einen Antrag auf Erteilung der gewünschten Fahrerlaubnis beim Einwohnermeldeamt stellen. Der Antrag zur Erteilung einer Fahrerlaubnis kann nur am ersten Wohnsitz gestellt werden. An diesem Ort muss auch die Prüfung erfolgen. Ausnahmen sind nur für Schüler und Studenten vorgesehen.

Dem Fahrerlaubnisantrag müssen folgende Anlagen beigefügt werden:

Klasse A, A2, A1, B, BE, AM, L

1 biometrisches Passbild
Sehtestbescheinigung
Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort

Die Bescheinigung über Sofortmaßnahmen ist nicht notwendig bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis.
Eine Sofortmaßnahmenbescheinigung gilt ein Leben lang, ein Sehtest nur 2 Jahre.

Folgende Gebühren erheben die jeweiligen Behörden:

Einwohnermeldeamt: 7,50
Landratsamt: € 38,30 + Gebühren für BF17
Bei positiver Bewertung wird ein Prüfauftrag erteilt und der Bewerber darf die theoretische und praktische Prüfung beim TÜV durchführen.

Diese Angaben gelten für den Schwarzwald-Baar-Kreis. Es ist durchaus möglich, dass der organisatorische Ablauf des Verwaltungsverfahrens in anderen Landkreisen und Bundesländern vom hiesigen abweicht.